möchte man Shakespeare zitieren.
Selbst die Steuerverwaltung ist von einem schleichenden Zersetzungsprozess befallen.
Aber der Reihe nach!
Anfang Januar diesen Jahres habe ich einen Brief an mein zuständiges Finanzamt geschrieben und unter Beifügen des entsprechenden vorausgefüllten Formulars der irischen Steuerbehörde um Bestätigung meiner steuerlichen Ansässigkeit in old Germany gebeten, damit ich die in Dublin einbehaltene Quellensteuer zurückfordern kann.
Aber wir haben doch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Irland, wieso also Einbehalt von Quellensteuer dort?
Nun, dazu müsste meine Depotbank der irischen Steuerbehörde einen Hinweis auf meine steuerliche Ansässigkeit geben. Tut sie aber nicht, das ist nämlich nicht bezahlte Arbeit. Und dass das Arbeit ist, glaube ich nach dem Studium des irischen Quellensteuerrückforderungsformulars unbesehen. Dort soll ich zum Beispiel eintragen, wieviel Prozent der Aktien des Unternehmens ich halte! Darauf habe ich mal verzichtet, so viele Stellen hinter dem Komma kann ich nicht.
Es gibt eine Liste von Banken, die so freundlich sind, ihren Kunden die Geschichte mit der Quellensteuer zu ersparen… aber leider stehen deutsche Banken nicht darauf, nicht mal die sonst hochgelobte Deutsche Bank.
Da die Iren 25% Quellensteuer einbehalten, unsere Steuerbehörde nochmal 25% plus 1,5% Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer wird dieses nicht greifende Doppelbesteuerungsabkommen zum echten Ärgernis und man selbst selbstredend tätig, da bei der Einkommensteuererklärung diese Quellensteuer nicht in Anrechnung gebracht werden kann.
Also der Brief vom Anfang Januar enthielt neben einem nett formulierten Anschreiben das Formular der irischen Steuerbehörde samt eines bereits frankierten und beschrifteten Rückumschlages. Man will ja nicht lästig fallen.
Nachdem der gesamte Januar verstrichen war und eine Antwort des Finanzamtes weit und breit nicht zu sehen, habe ich gedacht, ich rufe mal meinen zuständigen Sachbearbeiter an.
Geht nicht. Früher gab’s ja die entsprechende Durchwahlnummer auf dem Steuerbescheid, aber seit langem steht dort nur die Nummer eine Hotline.
Also die angewählt. Oh ja, man ist freundlich und kompetent. Der Aufruf meiner Steuerakte ist dort möglich. Und siehe da: kein irgendwie geartetes Schreiben meinerseits ist im Finanzamt angekommen! Jedenfalls findet die freundliche Dame nix, gibt mir aber den Rat, ich könne den Antrag doch per Elster-Portal hochladen, die Möglichkeit gebe es doch.
Gut, also Ende Januar das entsprechende Formular hochgeladen mit der Bitte, mir weiterzuhelfen.
Drei Wochen gingen ins Land, mein hochgeladenes Formular konnte ich im Elster-Portal bewundern – aber das war’s auch schon.
Kurz entschlossen habe ich mir einen Termin besorgt und bin am 12.2. selbst dort vorstellig geworden. Ha! So einfach mal reinspazieren und seinen Sachbearbeiter kontaktieren geht schon lange nicht mehr. Es scheint keine „zuständigen Sachbearbeiter“ mehr zu geben, dank Digitalisierung ist jetzt jeder für alle zuständig (oder im Bedarfsfall keiner für niemand?). Gehe ins Bürgerbüro des Finanzamts, gehe direkt dorthin, gehe nicht über Los…
Gut, das ganze ist ein Akt von wenigen Minuten Dauer. Formular über den Tisch reichen, erklären, was man will, Geduld. Erstmal wird das Formular eingehend begutachtet. Und dann kommt doch ein Stück Finanzamt, wie man es kennt: „Haben Sie mal Ihre Steuernummer?“ „Steht da schon drauf, wenn Sie mal schauen möchten?“
„Ja, ach so. Aber die gehört doch da unten hin und nicht da oben, wo Sie sie eingetragen haben… ach doch, richtig, Sie haben das richtige Feld erwischt.“ (Alles in einem Atemzug! Wow!)
Ich kann nur tröstend anmerken, dass das Formular nicht so übersichtlich ist, aber immerhin auf Englisch und nicht in Gaelisch verfasst. (Der Witz wird kommentarlos und ohne die Miene zu verziehen absorbiert. Gut, Humor ist optional.)
Also ist seit gestern mein Rückerstattungsantrag auf dem Weg nach Dublin.
Heute jedoch erreicht mich der vor 7 Wochen geschriebene Rückumschlag. Mit Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit!
Wieso der so lange unterwegs war?
War er gar nicht. Das Bearbeitungsdatum lautet: 12.2.2025. Da hätte ich das Formular gestern gleich mitnehmen können, wenn es noch „meinen“ zuständigen Sachbearbeiter geben würde.
Allerdings hatten sie meinen Freiumschlag statt mit der Post mit einem anderen Beförderer versandt – und nochmal Porto bezahlt.
Was lernt uns das? Zumindest die Ausgabe für den frankierten Rückumschlag kann ich mir künftig also sparen.
Immerhin etwas!