Während die Aufregung um die Nominierung einer Juristin (waren es nicht eigentlich zwei?) mit – höfllich ausgedrückt – dezidiertem Weltbild und einer etwas einseitigen Rechtsauffassung zur Nachbesetzung vakant werdender Stellen im Bundesverfassungsgericht fröhlich durch alle Medien tobt, stellt sich mir eine ganz andere Frage.
Was war noch mal das Merkmal einer wirklichen Demokratie?
In der Schule lernten wir noch: die Gewaltenteilung!
Strikte Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
Seit wann ist es denn üblich geworden, nach Parteienproporz vakante Stellen im Bundesverfassungsgericht zu besetzen? Und zwar offenbar unabhängig von formaler und fachlicher Eignung der Kandidaten.
Aber die Gewaltenteilung ist ja schon länger in Gefahr. Deutlich wurde das nämlich, als man in Ordnung fand, dass der Senat des Bundesverfassungsgerichtes, der über eine Klage gegen die Kanzlerin entscheiden musste, sich vorher im Bundeskanzleramt zum Abendessen mit ebendieser Kanzlerin traf. Auch wenn formal alles mit rechten Dingen zugegangen sein mag, hinterlässt dieses Treffen vor der Urteilsverkündung doch ein „Geschmäckle“.
Zurück zur Gewaltenteilung.
Um diese zu restaurieren, müsste man das Vorschlagsrecht für neue Kandidaten einzig und allein beim Bundesverfassungsgericht mit allen seinen Senaten ansiedeln.
Die darauf folgende Wahl müsste von Bundestag und Bundesrat gemeinsam erfolgen, wenn man schon die Legislative da mit ins Boot holen möchte.
Und: die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft gehört abgeschafft! Diese hat unsere Staatsanwälte nämlich schon das Recht gekostet, europäische Haftbefehle ausstellen zu dürfen. Und bietet wieder Anlass, über die fehlende Verwirklichung der Gewaltenteilung in unserem Staat zu spekulieren.