sind alle gleich. Sagt man.
Schön wär’s.
Die Ereignisse der letzten Zeit haben jedoch gezeigt, dass das offenbar nicht so ist.
Da kann man im Untersuchungsausschuss mit „… ich kann mich absolut nicht erinnern…“ antworten.
Oder löscht eilends alle eventuell belastenden Spuren aus dem SMS-Speicher seines Telefons.
Und das Erstaunlichste ist: sie kommen damit durch.
Nun ist unter Privatleuten bei Vertragsabschluss die Schriftform dringend angeraten, damit spätere Unklarheiten ausgeräumt werden können.
Und Vertragsverhandlungen und -abschluss per SMS sind eigentlich ein strenger Hinweis auf Blutsbrüderschaft – oder verhandeln Sie so über einen Autokauf oder die Anmietung ihrer Wohnung?
Aber Konsequenzen?
Nitschewo!
Wenn ich als Anästhesist meine Dokumentationspflicht verletze, indem ich etwa ein schludriges oder gar kein Narkoseprotokoll führe, wird mir das in einem eventuellen Prozess später auf die Füsse fallen.
Keine oder keine nachvollziehbare Dokumentation meines Tuns und Lassens wird dann nämlich zur Beweislastumkehr führen. Plötzlich muss ich beweisen, dass ich nichts falsch gemacht habe. So ist die gängige Rechtspraxis.
Allerdings bei den Grosskopfeten sieht’s dann offenkundig wieder ganz anders aus.
Quod licet iovi, non licet bovi.